Immobilien, Ferienhaus, Eigentumswohnung und Baugrundstücke im Harz
Immobilien, Ferienhaus, Eigentumswohnung und Baugrundstücke im Harz
Wir begrüßen Sie herzlich auf unserer neuen Internetpräsenz. Hier können Sie sich über uns sowie unsere Dienstleistungen informieren.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vermittlung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken sowie in der Projektentwicklung. Es versteht sich von selbst, dass wir die durch unsere Ideen im Kurort Bad Suderode und Umgebung erbauten Wohnungseigentumsanlagen ab ihrer Bezugsfertigkeit verwalten, so dass wir auch noch lange nach dem Abschluss von Kaufverträgen Ansprechpartner in allen Angelegenheiten sind und somit eine vertrauensvolle Bindung zu den Eigentümern eingehen.
Diese Worte können ein persönliches Gespräch selbstverständlich nicht ersetzen. Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, sollten wir Ihr Interesse geweckt haben.
Wir verbleiben bis dahin mit besten Grüßen.
Ihre Cornelia Rönisch
Cornelia Roenisch Immobilien
Sachsen-Anhalt: Der Fiskus verlangt mehr Grunderwerbsteuer!
Schlechte Nachrichten für Hauskäufer: Bei der Grunderwerbsteuer schauen Finanzbeamte ganz genau hin. Zudem wird häufig die gesamte Baumaßnahme angerechnet und drei Bundesländer haben die Tarife erhöht. So kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen.
Der Satz für die Grunderwerbsteuer ist in Sachsen-Anhalt ab 2010 von 3,5 auf 4,5 % angestiegen, nachdem Berlin und Hamburg bereits 2007 und 2009 eine entsprechende Tariferhöhung vorgenommen hatten. Weitere Länder werden angesichts der klammen Haushaltskassen vermutlich folgen. Es handelt sich hierbei um eine reine Tariferhöhung, da sich an Bemessungsgrundlagen und Anwendungsregeln nicht ändert.
Egal in welchem Bundesland, die Grunderwerbsteuer wird immer häufiger vom Wert des Grund und Bodens plus des Gebäudes berechnet. Damit hat sich die Bemessungsgrundlage für die Steuerrechnung deutlich verbreitert, wenn Immobilien den Besitzer wechseln. Dies ist einer der Gründe dafür, warum das Grunderwerbsteueraufkommen zuletzt deutlich gestiegen ist. Bauherren können nämlich gegenüber dem Finanzamt nicht mehr argumentieren, sie hätten ein nacktes Grundstück erworben und das Gebäude anschließend errichtet. Dann würde sich die Steuer nur auf den Grund und Boden und nicht auf den Gesamtpreis für das fertige Objekt beziehen. Diese Trennung gelingt jetzt nur noch selten. Per Saldo geht der Fiskus von einem einheitlichen Erwerbsvorgang aus.
Selbst wenn getrennte Verträge über Grundstückskauf und Hausbau abgeschlossen werden, gibt es jetzt grundsätzlich einen sachlichen Zusammenhang. Da hilft es auch nicht, wenn verschiedene Unternehmer aktiv werden, der künftige Hausbesitzer selbst einen Architekten einschaltet, Leistungen in Eigenarbeit erbringt oder an Dritte vergibt. Ein Erbbaurecht bringt auch keine Vorteile, der vereinbarte Zins wird über die Laufzeit kapitalisiert angesetzt. Diese für Bauherren verschärfte Sichtweise kann erheblichen finanziellen Einfluss auf das gesamte Bauvorhaben nehmen, wenn plötzlich fünfstellige Zusatzbeträge anfallen. Die können Vermieter auch nicht sofort als Werbungskosten absetzen, sondern müssen sie über 50 Jahre verteilt abschreiben.
Aber die Finanzbeamten werden auch selbst aktiv. Bei Grundstücken in einem Baugebiet kontaktieren sie Erwerber sofort, sie studieren die Grundstücksanzeigen der Lokalpresse und filmen die Bauschilder mit den hauseigenen Kameras des Finanzamts. Bei der Summe der vorab gesammelten Informationen gehen Hausbesitzern zusehend die Argumente aus, in erforschten Baugebieten mit moderater Abgabe davon zu kommen. (von Robert Kracht - Quelle: capital.de)
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