2015 mehr Entlastung für Mieter

  • 9 Jahren vor
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Haben Mieter und Vermieter 2015 mit höheren Kosten oder tatsächlich mit Entlastungen zu rechnen? Soviel sei gesagt: Mieter können auf jeden Fall aufatmen: das neue Jahr wird Veränderungen mit sich bringen, die sich günstig auf den Geldbeutel auswirken.

Entlastung bei Strompreisen

Eine der positiven Neureglungen betrifft die Entlastung bei den Strompreisen. So wird, erstmals seit ihrer Einführung, die EEG-Umlage (Umlage für die Einspeisung erneuerbarer Energien) gesenkt. Diese, den Strompreis belastende Umlage dient der Finanzierung der garantierten Stromeinspeisungspreise für Betreiber von Wind- und Solaranlagen. Die Senkung an sich, ist mit nur knapp einem Zehntel Cent (von 6,24 auf 6,17 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde) zwar marginal, doch die Stromanbieter finden hiermit nicht so leicht Argumente für weitere Preiserhöhungen. So haben einzelne Anbieter sogar schon angekündigt, die Strompreise für Privathaushalte zu senken.

Änderung bei der Maklergebühr

Ab 2015 könnte gelten: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn. So ist damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ Mitte des Jahres tatsächlich umgesetzt wird. Abweichend von der üblichen Praxis, dass bei einem Wohnungswechsel der Mieter die Kosten für die Vermittlung der neuen Wohnung zahlt, muss zukünftig der, der den Makler beauftragt, diesen auch zahlen. Nur wenn ein Mieter tatsächlich ausdrücklich einen Makler betraut, eine neue Wohnung zu finden, darf er die Provision in Rechnung gestellt bekommen.

Mietpreisbremse in angespannten Wohnlagen

Zwar nicht bundesweit geltend, soll die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten immerhin in besonders nachgefragten Wohngebieten verlangsamen. Die Ausweisung der Gebiete mit knappem Wohnungsangebot abliegt dabei den Ländern. Die Festsetzung gilt für fünf Jahre. Dort gilt dann, dass bei einer Neuvermietung die Miete höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete betragen darf. Ausnahme sind Neubauwohnungen, die ab 1. Oktober 2014 bezogen worden sind. Das gilt auch für grundlegend sanierte Altbauwohnungen. Das entsprechende Gesetz soll ebenfalls Mitte des Jahres verabschiedet werden.

Gute Nachrichten also für alle, die aus privaten Gründen 2015 umziehen wollen. Wer das in Sachsen-Anhalt und rund um die Harz-Region tun möchte, dem greifen wir von Cornelia Rönisch Immobilien gern unter die Arme, die passende Wohnung, oder das Traumhaus zu finden.

Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes und erfolgreiches Jahr 2015!

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