Begriffe des Mietrechts Teil 2: Mietspiegel

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Wer umziehen möchte, kann sich über einen sogenannten Mietspiegel einen ersten Eindruck über das Mietpreisniveau im frei finanzierten Wohnungsbau in einer Stadt oder einer Region verschaffen. Denn sofern vorhanden, gibt der Mietspiegel einen Orientierungsrahmen zur Höhe der üblicherweise gezahlten Mieten und das für verschiedene vergleichbare Wohnungstypen (vergleichbar nach Art, Größe, Ausstattung, Lage).

Kommunen sind nicht verpflichtet einen Mietspiegel zu stellen

Sie sollten allerdings beachten, dass es keine Verpflichtung gibt, einen Mietspiegel zu stellen, d.h. es gibt nicht für jeden Wohnort einen Mietspiegel. Ob ein Solcher verfügbar ist, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ein entsprechend qualifizierter Mietspiegel wird im Rhythmus von zwei Jahren nach wissenschaftlichen Grundsätzen an Hand von Befragungen erarbeitet und ist öffentlich, d.h. von Mieter-, Vermieter- und Gemeindevertetern anerkannt. Je nach den örtlichen Gegebenheiten enthält er unterschiedliche Bewertungskategorien, nach denen die Eigenschaften einer Wohneinheit bewertet und zur Festsetzung des Mietzinses herangezogen werden können. Zu diesen Bewertungskriterien gehören neben dem Stadtbezirk, dem Baujahr des Hauses oder dem Energieverbrauch auch die Lage im Hinblick auf die öffentliche Infrastruktur mit allen Vor- und Nachteilen (Anbindung an den ÖPNV, Verkehrslärm, Bebauungsdichte, Nähe zu Grünflächen).

Mietspiegel macht Mietpreise vergleichbar

Eine nach diesen Kategorien gruppierte Wohnung wird dann im Mietspiegel entsprechend des durchschnittlichen Mietzinses, bzw. einer zugrundeliegenden Mietzinsspanne für eine so klassifizierte Wohnung eingeordnet. Konkrete Wohnungsangebote können mit diesen Werten verglichen und nach Verhältnismäßigkeit bewertet werden. Konkret: Im Mietspiegel erfahren Sie, ob der Ihnen angekündigte Mietpreis ortsüblich ist, oder nicht. Auch bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen kann der Mietspiegel als Argumentationshilfe für Mieter und Vermieter dienen.

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