Beim Kauf von Immobilien Wohn-Riester-Förderung nutzen!

  • 10 Jahren vor
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Um die Eigenheimfinanzierung zu fördern, wird jeder, der mit einer Immobilie fürs Alter vorsorgen möchte, vom Staat mit Zulagen unterstützt. Dafür hat der Bund vor rund sechs Jahren das Modell „Wohn-Riester“ mit dem Eigenheimrentengesetz eingeführt und Anfang des Jahres reformiert.

Wohn-Riester bleibt für Eigenheimbesitzer interessant

Grundsätzlich bezuschusst der Staat in diesem Modell Immobiliendarlehen oder Bausparverträge, die für den Bau, den Kauf oder auch die Entschuldung einer Immobilie genutzt werden sollen. Doch das ist an einige Bedingungen gebunden: So wird die Förderung nur für Immobilien, die nach 2007 gekauft oder fertiggestellt worden sind, gewährt. Außerdem muss der Käufer selbst in der Wohnung oder dem Haus leben.

Riester-Sparer werden dafür vom Staat mit maximal 154 Euro pro Jahr unterstützt. Familien mit Kindern profitieren nochmals mit 185 Euro pro Kind und von 300 Euro, für nach 2007 geborenen Nachwuchs. Eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro erhält jeder, der bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist. Grundvoraussetzung für den vollen Riester-Bonus ist allerdings eine jährliche Einzahlung von mindestens vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens.

Wohn-Riester-Reform seit Januar 2014

Der Bundestag hat dieses Modell nun im Zuge des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes reformiert und flexibler gestaltet. So können Sparer nun schon in der Ansparphase mindestens 3000 Euro aus der Riester-Altersversorge verwenden, um eine Immobilie zu kaufen, behinderten- oder altersgerecht umzubauen, oder Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen.

Neu ist auch, dass die Eigenheimrente bei einem Umzug in ein anderes Haus ab jetzt mitgenommen werden darf. Damit dürfen Riester-Sparer einen Betrag in Höhe ihres Wohnförderkontos in die neue Immobilie investieren. Die Reinvestitionsfrist wird hierfür um zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die frühere Wohnung letztmals genutzt wird, verlängert.

Eine wichtige Neuregelung betrifft Kredite, die vor dem Jahr 2008 für Immobilien aufgenommen wurden. Diese dürfen nun mit Wohn-Riester-Krediten umgeschuldet werden.

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