Die Neuregelung der Grundsteuer lässt weiter auf sich warten

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Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr über die Grundsteuer neu geurteilt. Sie wurde als verfassungswidrig und veraltet erklärt, verbunden mit der Forderung, die Grundsteuer bis Ende des Jahres neu zu regeln. Die Grundsteuer besteuert den Besitz von Grundstücken oder Erbbaurechte. Die Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der Immobilie oder des Grundstücks. Der Steuersatz wird auf kommunaler Ebene festgelegt. Die Grundsteuer ist bitte nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbssteuer, die nur, wie der Name schon sagt, beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien einmalig fällig wird.

Wertabhängiges und ein wertunabhängiges Modell?

Zur Disposition stehen nun ein wertabhängiges und ein wertunabhängiges Modell. Das erst genannte Modell orientiert sich am tatsächlichen Wert. Das wertunabhängige Modell zieht die Größe der Immobilie heran. Das Bundesverfassungsgericht bewertet das wertabhängige Modell als die gerechtere Besteuerung.

Jürgen Michael Schick, der Präsident des Immobilienverbandes IVD bewertet die Sachlage wie folgt: „Die aktuelle Debatte zeigt die Komplexität der Materie. Wir plädieren für ein wertunabhängiges Modell und einheitliches Recht in ganz Deutschland. Vor einer unnötig komplizierten Regelung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und einer daraus resultierenden Zerfaserung des geltenden Rechts können wir nur warnen.“

Wie soll die Steuer künftig berechnet werden?

Der IVD sieht für die Berechnung der Grundsteuer folgende Daten als maßgeblich an: Die Art der Immobilie (Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus/Mehrfamilienhaus), das Alters des Gebäudes, die Wohnflächen, die Mietniveaustufe und der Bodenrichtwert. Der IVD sieht in diesem Zusammenhang grundlegende verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes, dem Prinzip der Folgerichtigkeit sowie der Verschiebung der Steuerlast als noch ungeklärt an.

Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.

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