Dürfen Mieter auf Balkon oder Terrasse grundsätzlich grillen?

  • 5 Jahren vor
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In deutschen Haushalten wird im Sommer gegrillt, dass die Schwarte kracht. Grillen gehört nachweislich zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten, elektrisch oder klassisch mit Holzkohle – gegrillt wird zu jedem Anlass. Das führt allerdings nicht selten zu Konflikten – mit Rauch, Gerüchen und Lärm kann man die Nachbarschaft schon arg auf die Probe stellen.

Grillen grundsätzlich erlaubt – ABER

Dabei ist es Mietern grundsätzlich erlaubt, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zu grillen. Die Nachbarn muss das akzeptieren. Es gibt aber Ausnahmen: Ist das Grillen Bestandteil des Mietvertrages und wird es darin verboten, müssen sich Mieter daran halten. Ansonsten riskiert man eine Abmahnung oder die Kündigung.

Belästigung ist Ordnungswidrigkeit

Mieter ohne eine solche Regelung im Mietvertrag sind noch lange nicht auf der sicheren Seite. Denn beeinträchtigen dichter Qualm, Rauch oder Ruß die Nachbarn, d.h. zieht Rauch in Nachbarwohnungen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Wird diese angezeigt, ist mit Geldbußen zu rechnen.

Dabei spielt es keine Rolle, wie oft, oder eben wie selten das passiert oder zu welcher Uhrzeit. Die Rauchbeeinträchtigung für die Nachbarn muss so gering wie möglich gehalten werden. Der Deutsche Mieterbund rät Grillfreunden, vom Holzkohlegrill zum Elektrogrill zu wechseln.

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