Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung an

  • 5 Jahren vor
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Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Ende Mai in zwei Urteilen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Entscheidungen. Er betonte, dass niemals infrage gestellt werden dürfe, dass Eigentümer ihre vermietete Wohnung grundsätzlich eines Tages auch selbst nutzen können. Dies sei ein legitimes Recht, das der Staat schützen müsse. Nur dann würden überhaupt hinreichend Mietwohnungen angeboten und nur dann seien vermietete Immobilien als Teil der privaten Altersvorsorge in vielen Fällen überhaupt eine Option.

Konkret hat der BGH seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann.

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