Erneuerbare Energien nutzen – Aktuelles zur Förderung

  • 10 Jahren vor
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Der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energieversorgung in Deutschland wächst stetig. Im Jahr 2013 betrug der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung bereits 23,4 Prozent. Diese Entwicklung ist nach Aussage des Ministeriums für Wirtschaft und Energie auf das seit dem 1. April 2000 für den Strombereich geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Marktanreizprogramm zurückzuführen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legt unter Anderem die Höhe der Mindestvergütung für den erzeugten Ökostrom fest, wobei der örtliche Netzbetreiber der jeweilige Ansprechpartner für die Netzeinspeisung von Strom aus regenerativen Energien (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie) ist.

Investitionen und Sanierungen lohnen sich

Entgegen vieler Gerüchte lohnen sich Investitionen auch im privaten Bereich noch immer, denn die Förderrichtlinien vom 20. Juli 2012 gelten weiter und das bewährte Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, vor allem im Wärmemarkt, wird auch 2014 fortgeführt.

Denn Achtung! Betreiber von Kleinstanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind vom reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz, das zum 1. August in Kraft treten soll, ausgenommen. Nach der Reform sollen bei der Eigenstromversorgung künftig alle neuen Anlagen einen Beitrag zu den Ausbaukosten für die erneuerbaren Energien leisten. Für Strom, der in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Stromerzeugungsanlage genutzt wird, muss eine auf 40 Prozent reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden. Der Übergang soll bis 2017 gleitend (von Anfangs 30 Prozent) erfolgen. In diesem Jahr müssen damit etwa 1,9 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden. Im Gegenzug erhöht sich ab 1. August 2014 die Einspeisevergütung für Solarstrom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 10 bis 1000 Kilowatt um 0,3 Cent je Kilowattstunde.

Für Kleinstanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens zehn Kilowatt werden die ersten zehn Megawattstunden im Jahr, die selbst verbraucht werden, von der EEG-Umlage befreit. Bereits bestehende Eigenversorgungsanlagen fallen unter den Bestandsschutz. Für sie wird die Rechtslage ebenfalls nicht geändert.

EEG-Reform kontrovers diskutiert

Das Elektrohandwerk zeigt sich mit dieser Entwicklung zufrieden. Da die Betreiber von Kleinstanlagen, die zur wichtigsten Kundengruppe des E-Handwerks zählen, somit Planungssicherheit bekämen. Starke Kritik zur „Sonnensteuer“ kommt allerdings von der Solarwirtschaft. Hier zeigt man Unverständnis dafür, dass Betreiber, die Ökostrom für den Eigenbedarf oder die Mieterversorgung erzeugen wollen, nun auch noch steuerlich hoch belastet werden.

Unbedingt über zahlreiche Fördermöglichkeiten informieren

Wer sich genau über den Richtlinientext sowie die Fördermaßnahmen in den Segmenten Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe oder Prozesswärme informieren möchte, kann das auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle tun. (http://www.bafa.de/ )

Dort erfahren Sie alles über die Höhe der Zuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien und wie Sie mit der BAFA-Förderung bares Geld mit Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sparen.

Darüber hinaus lohnt es sich, mit den Banken über günstige Finanzierungsmöglichkeiten für entsprechende Anlagen zu sprechen. In Sachsen-Anhalt bietet die Investitionsbank für Privatpersonen, die ihre Immobilie modernisieren und energetisch sanieren wollen, verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten aus Programmen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Alle Infos unter: www.ib-sachsen-anhalt.de

Die Bandbreiten der EEG-Vergütungssätze ab dem 1. Januar 2014 finden Sie auf den Seiten des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) (http://www.iwr.de/)

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