Grundsteuer wird künftig nicht mehr nach Einheitswerten berechnet

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Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kommt dieser Tage das Bundesverfassungsgericht. „Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.“ Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die bisher gültigen Vorschriften zur Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen hat – spätestens bis zum 31. Dezember 2019. Bis dahin werden die verfassungswidrigen Regeln allerdings weiter angewandt.

Welcher Sachverhalt führt zur Reform der Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit dem Sachverhalt beschäftigt, dass in den „alten“ Bundesländern Einheitswerte für Grundbesitz nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes immer noch auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 ermittelt werden und die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer bilden.

Der aktuellen Entscheidung liegen unter Anderem zwei Verfassungsbeschwerden zugrunde. Die Kläger waren Eigentümer von bebauten Grundstücken und wehrten sich gegen die von den Finanzgerichten festgesetzten Einheitswerte ihrer Grundstücke. Der Bundesfinanzhof hatte die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt.

Die Reform der Grundsteuer ist längst überfällig. Der Gesetzgeber muss den jetzt erteilten Handlungsauftrag im Sinne der Nachhaltigkeit nutzen“, erklärte dazu Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er fordert, dass die Steuer den Umgang mit der begrenzten Ressource Boden in Richtung nachhaltiger Nutzung lenken müsse. „Bodenspekulationen und flächenfressende Bebauung dürften nicht noch steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Besteuerung von Grundbesitz sei zudem intransparent und mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Neuregelung muss einfacher zu administrieren und leichter nachvollziehbar sein.“

Wie soll die neue Grundsteuer berechnet werden?

Wie die Grundsteuer allerdings Zukunft berechnet wird, ist derzeit noch unklar. Drei verschiedene Modelle sind bisher denkbar. So wird es wohl entweder eine Berechnung nach der Grundstücks- und Wohnfläche oder nach dem Grundstückswert geben. Auch Mischformen sind möglich. Derzeit setzt sich die Grundsteuer aus drei Teilen zusammen. Aus einem Einheitswert für das Grundstück, einer Grundsteuermesszahl, die von der Art der Bebauung abhängt und dem Grundsteuerhebesatz, dessen Höhe die Gemeinden selbst bestimmen können.

Was sich für die Bürger ändern wird und was finanziell auf sie zukommt, ist auch noch nicht abzuschätzen. Betroffen sind alle. Denn auch Mieter tragen die Grundsteuer über die Nebenkosten mit.

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