Immobilienwirtschaft fordert verschärfte Eigenheimförderung

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„Mit großer Spannung schauen wir auf das Wahljahr 2017. Neben den drei Landtagswahlen im Saarland (26.3.), in Schleswig-Holstein (7.5.) und Nordrhein-Westfalen (14.5.) erwartet die Immobilienbranche von der Bundestagswahl, dass mit ihr neue Weichen für den Wohnungsbau gestellt werden,“ erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD und gibt damit einen Ausblick auf 2017. Denn in diesem Jahr spricht sich nicht nur der IVD für ein eigenständiges Bauministerium und neue Eigenheimförderungen aus. Alles setzt auf die Bundestagswahl: „Der IVD erhofft sich von der neuen Bundesregierung eine ausgewogenere Immobilienpolitik, die nicht nur Mieterschutz, sondern auch Maßnahmen zur Förderung von Wohneigentum umfasst“, so Schick.

Höhere Priorisierung für Steigerung des Wohneigentums

Wohneigentum müsse dringend im Hinblick auf die drohende Rentenlücke in Deutschland eine höhere Priorisierung durch die Politik erfahren „Die Bildung von Wohneigentum ist der Königsweg der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Und wer in die eigenen vier Wände zieht, macht Wohnraum für andere frei und entlastet dadurch den angespannten Mietwohnungsmarkt.“

Deshalb schlägt der IVD vor, das Thema Wohneigentumsförderung im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung zu verankern. Politisches Ziel sollte sein, die Wohneigentumsquote bis 2020 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Derzeit liegt sie bei 44,9 Prozent. Das ist die zweitschlechteste Quote im europäischen Vergleich. Der IVD hofft zudem, dass 2017 nicht zusätzliche vermieter- und eigentümerfeindliche Regelungen – wie eine weitere Verschärfung des Mietrechts – getroffen werden. Das würde den dringend benötigten Wohnungsneubau verhindern und auch den Weg zu Wohneigentum weiter erschweren.

Eigenständiges Bauministerium

Ein eigenständiges Bauministerium hält der IVD für dringend notwendig, weil die energetischen Herausforderungen, der Wohnungsbau, das bezahlbare Wohnen oder die Eigentumsbildung allesamt Zukunftsthemen sind, die unter ein Dach gehörten.

Als weiteres wichtiges Thema 2017 stellt der IVD nach wie vor die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in den Mittelpunkt. „Wir machen seit Mitte des vergangenen Jahres auf die unnötige Überregulierung der Kreditvergabe infolge der Wohnimmobilienkreditrichtlinie aufmerksam und legen Lösungsvorschläge dar. Doch leider bleibt der Großteil unserer Erwartungen weiter nicht erfüllt, auch wenn die Regelungen jetzt entschärft werden sollen“, kritisiert Schick.

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist laut Kredit- und Immobilienwirtschaft seit März 2016 in bestimmten Bereichen eine Kreditklemme entstanden. Insbesondere Menschen, die älter als 60 Jahre sind, sowie junge Paare erhielten kaum noch Kredite zur Anschaffung der selbstgenutzten Wohnung.

Neues Gesetz zur Verhinderung einer Überhitzung des Immobilienmarkts

Den Gesetzentwurf den das Bundeskabinett im Frühjahr 2017 verabschieden will, und der einer möglichen Immobilienblase entgegenwirken soll, sieht der IVD ebenfalls kritisch. Es wird befürchtet, dass er möglicherweise Kreditvergaben einschränkt. Geregelt werden sollen unter anderem die erforderliche Eigenkapitalquote, die Darlehenslaufzeit, die Mindesttilgung und der Grad der zulässigen Verschuldung. „Nach dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf müssen jetzt neu das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium sowie der Finanzausschuss des Bundestages und die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft beteiligt werden. Das ist gut. Besser wäre jedoch, wenn auch die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft angehört werden. Dafür setzen wir uns ein“, so Schick.

Verschärfung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor

Auch der Klimaschutzplan 2050 wird aus Sicht des IVD Anfang 2017 weiter für Gesprächsstoff sorgen. Die Bundesregierung hatte im November den Klimaschutzplan beschlossen. Dieser sieht eine Verschärfung der Einsparziele im Gebäudesektor um acht Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030 vor. Dabei ist beim Klimaschutz der Gebäudebereich bereits Klassenbester, meint der IVD. Von 1990 bis 2014 hatte die Branche bereits 43 Prozent Kohlendioxid eingespart. „Wir benötigen hier Lösungen im Dialog, derweil lassen wir die Mitarbeit im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen ruhen“, sagt der IVD-Präsident. Bis Ende Januar soll mit den zuständigen Fachministerien geklärt werden, inwieweit bei den Klimaschutzzielen ein gemeinsamer Weg gefunden werden kann.

Sachkundenachweis für Immobilienberater

„Als historische Jahreszahl wird das Jahr 2017 in die Chronik der Immobilienwirtschaft eingehen. Seit mehr als 90 Jahren ist der Sachkundenachweis für Makler und Verwalter eine Forderung unseres Verbandes und seiner Vorgängerorganisationen. Er wird unserer Branche zu höherem Ansehen und Vertrauen verhelfen und den Verbraucher noch mehr schützen“, ist Schick überzeugt. Vor gut drei Jahren war der Start um das Gesetz im Koalitionsvertrag niedergeschrieben worden. Jetzt befinde sich das Gesetz auf der Zielgeraden. Zwischen März und Mai 2017 könnte nach jetzigem Stand das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Makler und Verwalter verkündet werden. Nach den notwendigen Umsetzungs- und Übergangsfristen wird das Gesetz dann erst ein oder sogar anderthalb Jahre später in Kraft treten. Wer den Beruf des Immobilienmaklers und des Verwalters ergreifen möchte, muss von da an seine Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Reform der Grundsteuer

Voraussichtlich 2017 wird auch die Reform der Grundsteuer beschlossen. Viele Kommunen fürchten, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung, die auf den Einheitswerten fußt, für verfassungswidrig erklärt und ihnen ihre wichtigste Einnahmequelle wegbricht. Der IVD weist dabei auf die Probleme der geplanten Neuregelung hin. „Die Berücksichtigung der vollen Bodenwerte wird zu einer ständigen Dynamisierung der Grundsteuer und zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter führen. Abgesehen davon, dass die Verwaltung durch den Bewertungsaufwand eine enorme Belastung erfahren würde“, erklärt Schick. Der IVD spricht sich für den ursprünglich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vorgelegten Gesetzentwurf aus. Bei diesem sogenannten „Südländer Modell“ werden als Berechnungsbasis für die Grundsteuer ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudegrößen verwendet.

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