Ist das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen fair?

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In ganz kurzer Zeit hat die Facebook-Fanpage „Maklerprovision fair teilen!“ knapp 3000 Likes bekommen. Zum Hintergrund: Die SPD hat einen Vorschlag der Grünen, das sogenannte „Bestellerprinzip“ auch auf Immobilienkaufverträge anzuwenden, in den Bundestag eingebracht. Außerdem wurde ein Preislimit für Maklerprovisionen von pauschal 2 Prozent angeregt. (In Berufung auf das 2015 für die Mietwohnungsvermittlung eingeführte Bestellerprinzip.)

Irrweg „Bestellerprinzip“

Das hat deutschlandweit Experten auf den Plan gerufen, die sagen: „Das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien wäre ein Irrweg!“ Dass dieser Ansatz in eine falsche Richtung zielt, meint vor allem auch der IVD.“ Da ein Verkauf einer Immobilie deutlich komplexer ist, als die Vermietung einer Wohnung und die Verkäufer selbst keine Immobilienprofis sind, werden sie einen Makler beauftragen und die Kosten beim Kaufpreis „aufschlagen“. Das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien wäre somit nichts weiter als ein Provisionsschwindel, der letztlich auch dazu führen würde, dass die Immobilienpreise weiteren Aufwind erhalten würden. Der Staat würde hieran zudem kräftig mitverdienen, da sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer durch die steigenden Kaufpreise erhöht,“ heißt es in einem entsprechenden Positionspapier und bei Facebook. Der IVD lehnt deshalb das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien grundlegend ab, denn sie würde im Endeffekt nur zu einer weiteren Verteuerung von Immobilien führen

Eine deutlich bessere Lösung sei die bundeseinheitliche Senkung der Grunderwerbssteuer. Das entlaste Immobilienkäufer deutlich. So lautet es nicht nur vom IVD.

Zu Lasten der Beratungsleitung

Was Immobilienexperten auch zu bedenken geben: Da der Kaufinteressent durch das Bestellerprinzip vom Makler keine Beratungsleistung verlangen könnte, sei der Käufer im Ankaufsprozess völlig auf sich alleine gestellt. Würde das Bestellerprinzip gelten, würde der Makler ausschließlich im Lager des Verkäufers stehen und auch nur diesen beraten. Da beide Seiten vom Sachverstand des Maklers profitieren, würde das Bestellerprinzip der staatlichen Aufgabe, den Verbraucher zu schützen, widersprechen.

Der IVD gibt zu bedenken: „Überwiegend wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, was kaum als ungerecht bezeichnet werden kann. Ein gesetzliches Bestellerprinzip für Kaufimmobilien wäre damit nicht nur ungerecht, sondern würde auch gegen die Vertragsfreiheit verstoßen. Nur bei der Grunderwerbsteuer ist es anders. Dort zahlt stets der Käufer.“

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