Kommt die Eigenheimzulage als „Baukindergeld“ zurück?

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Wird die Eigenheimzulage wieder eingeführt? Die Eigenheimzulage war einst die größte staatliche Subvention in Deutschland. Gefördert wurde damit die Bildung von selbstgenutztem Wohnungseigentum. Davon haben extrem viele Häuslebauer profitiert – Singles und auch Familien, mit mehreren Kindern. Im Jahre 2006, unter der Regierung von Angela Merkel, wurde sie abgeschafft, denn sie hat dem Staat einiges gekostet. Allein 2004 gingen rund 11 Milliarden Euro an Förderungsberechtigte.

Wofür war die Eigenheimzulage gültig?

Gültig war die Eigenheimzulage zum Beispiel für den Kauf oder den Neubau einer Wohnimmobilie – egal ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung. Der Förderzeitraum betrug acht Jahre. Ausgezahlt wurde, sobald die Immobilie fertig gestellt oder bezogen wurde. Dabei galten bestimmte Einkommensgrenzen. So wurde die Zulage nur gewährt, wenn die Einkünfte von Alleinstehenden 70.000 Euro und für Ehepaare 140.000 Euro (zuzüglich 30.000 Euro für jedes Kind) überstiegen.

Auch durfte der Kauf- bzw. Herstellungsbetrag nicht höher als 125 000 Euro sein. Die Gesamtkosten konnten zu einem Prozent bezuschusst werden. Also maximal mit 1.250 Euro pro Jahr. Dazu kam eine Kinderzulage in Höhe von 800 Euro.

Finanzspritze für Familien

Der neue Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht ein Comeback der Eigenheimzulage in Form des Baukindergeldes vor. Konkret geht es dabei um eine Finanzspritze von 12.000 Euro pro Kind, verteilt über zehn Jahre. Grund für das Wiederaufleben scheint der spürbare Unmut vieler Menschen über die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt zu sein. Wird doch das Wohnen, vor allem in den Ballungszentren, immer teurer. Familien fragen sich, wie lange sie sich ihre Wohnung noch leisten können. Bzw. wird oftmals aufgrund zu hoher Mietpreise auf den Umzug in eine angemessenere Wohnung verzichtet.

Immobilienexperten sehen die Neuregelung allerdings kritisch und glauben nicht an den Nutzen für Kauf- und Bauinteressenten. Stattdessen werben sie für niedrigere Kaufnebenkosten, wie zum Beispiel die Senkung der Grunderwerbsteuer.

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