Mietpreisbremse wird verschärft

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Um Mieter von Wohnungen vor zu hohen Preisen und eine daraus folgende Verdrängung aus ihren Wohngebieten zu schützen, will die Bundesregierung das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse ändern. Das wurde dieser Tage im Kabinett beschlossen. Dabei ist ganz klar von einer Verschärfung die Rede.

Unter anderem ist eine Auskunftspflicht für Vermieter vorgesehen. Außerdem sollen Mieterhöhungen nach Modernisierungen gedeckelt werden. Wird unverhältnismäßig luxuriös saniert, sollen Vermietern Strafen drohen. Diese Maßnahmen müssen aber noch im Bundestag diskutiert, gegebenenfalls modifiziert und daraufhin beschlossen werden.

Bezahlbaren Wohnraum fördern

Hierbei geht es nicht nur darum, die Rechte von Mietern zu schützen. Auch das Thema Gentrifizierung ist Schwerpunkt. Damit Mieten bezahlbar bleiben, wird auch mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau fließen. Das Maßnahmenpaket sieht zudem die Förderung privater Investitionen und die vermehrte Unterstützung von Familien bei der Schaffung von Wohneigentum vor.

Was ist die Mietpreisbremse?

Im Juni 2015 war die Mietpreisbremse unter der Maßgabe, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Mietpreiserhöhungen bei Neu- oder Wiedervermietungen im Rahmen zu erhalten, eingeführt worden. Die Regelung „zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ sah vor, dass eine neu veranschlagte Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen durfte. Für Neubauten galt diese Regelung nicht. Die Landesregierungen wurden ermächtigt, die „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ selbst zu bestimmen. So verzichteten Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland auf die Einführung der Mietpreisbremse, da die Landesregierungen hier keine Anzeichen für angespannte Wohnungsmärkte sahen.

Die Bundesregierung erntete nach dem Beschluss viel Kritik und räumt inzwischen selbst ein, dass erhoffte Wirkungen ausgeblieben seien.

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