Was kann der neue Energieausweis für Immobilien?

  • 10 Jahren vor
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Bei den immer höher steigenden Energiekosten sollten Mieter und Käufer von Immobilien besonders hohen Wert auf gute Wärmedämmung und moderne Anlagentechnik legen. Denn wer eine Wohnung oder ein Haus mieten oder kaufen möchte, sollte wissen, mit welchen Heiz- und Energiekosten er zu rechnen hat. Der neue Energieausweis soll hier für mehr Transparenz sorgen.

 

Neue Regelung beim Energiepass

 

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie immer einen Energieausweis vorgelegen. Bisher musste der Energieausweis lediglich auf Anfrage zugänglich gemacht werden. Damit soll nun sofort ersichtlich sein, wie energieeffizient ein Haus oder eine Mietwohnung wirklich sind.

Legt der Eigentümer oder Makler bei der Besichtigung das Dokument nicht vor oder händigt den Energieausweis einschließlich der Modernisierungsempfehlungen bei Vertragsabschluss als Kopie oder Original nicht aus, drohen empfindliche Bußgelder.

 

Jeder Energieausweis besteht aus zwei Teilen

 

Grundsätzlich sollte man wissen, dass der Energieausweis aus zwei Teilen besteht: Der sogenannte Energiebedarfsausweis erfasst den Ist-Zustand (Bausubstanz, d.h. Wände, Fenster und Dach und die Heizungsanlage) des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet ein Fachmann die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Diese Daten sind objektiver als der verbrauchsabhängige Ausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch dokumentiert. Diese Angaben beruhen auf dem Nutzungsverhalten der letzten drei Jahre. Berechnungsgrundlage sind zum Beispiel die letzten Heizkostenabrechnungen. Hier wird auch angegeben, ob die Warmwasseraufbereitung im Verbrauch enthalten ist.

 

Farbskala bewertet in Effizienzklassen

 

Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala, die ähnlich wie die Angaben zur Energieeffiziensklasse bei Elektrogeräten, die energetische Qualität des Hauses bewertet. Dafür ist der farbige Bandtacho um die Endenergieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt worden.

Die Skala zeigt, wie viel Endenergie (Pfeil oben) und Primärenergie (Pfeil unten) das Gebäude pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr benötigt. Der Bandtacho reicht dabei nur noch bis zu einem Wert von 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr statt wie bisher 400 kWh. Damit wird die Energieeffizienz von Gebäuden auf der Skala von Grün bis Rot strenger bewertet als bisher. Häuser im grünen Bereich sind in einem guten energetischen Zustand. Der gelbe Skalenbereich mahnt Modernisierung an. Liegen Gebäude im roten Bereich, muss sofort etwas getan werden. Eine zweite Farbskala zeigt an, wie hoch typischerweise der Energiebedarf von verschiedenen Gebäudetypen vom Passivhaus bis hin zum unsanierten Mehrfamilienhaus ist. Das erleichtert die Vergleichbarkeit.

 

Nur qualifizierte Energieberater dürfen Energiepass ausfüllen

 

Bei der Frage, wer einen solchen Energieausweis ausstellen kann, wenden sich Eigentümer oder Vermieter zum Beispiel an die Deutsche Energie-Agentur (dena.de) oder den Landesverband der Gebäudeenergieberater Sachsen-Anhalts (energieberater-lsa.de). Hier sind Berater gelistet, die die Qualifikationsanforderungen laut Energieeinsparverordnung mitbringen.

Einer dieser qualifizierten Energieberater ist René Herbert. Der Vorsitzende des Landesverbandes „Gebäudeenergieberater, Ingenieure Handwerker e.V.“ in Sachsen-Anhalt erstellt im Vorharz im Auftrag von Cornelia Rönisch Immobilien entsprechende Gutachten. Mit dem Energieausweis gibt Herbert Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen energetischen Verbesserung von Gebäuden. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sind informativ und verpflichten den Eigentümer nicht zur Umsetzung.

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