Wer seine Wohnung zum Arbeitsplatz macht, muss sich an einige Regeln halten

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Das sogenannte ‚Home-Office‘ wird immer beliebter. Denn Arbeiten von zu Hause ist für viele Menschen attraktiv. Wer allerdings zur Miete wohnt, sollte die Spielregeln dafür beachten. Dabei macht es zuerst einmal einen Unterschied, ob man sich in Heimarbeit etwas dazu verdient, als Selbstständiger komplett in der Wohnung arbeitet, oder ob man als Lehrer den Schreibtisch für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzt. So muss das, je nach Ausmaß der Tätigkeit, mit dem Vermieter besprochen werden.

Das häusliche Arbeitszimmer ist unproblematisch

Aber keine Angst. Grundsätzlich muss man für das häusliche Arbeitszimmer nicht um Erlaubnis fragen. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine gewerbliche oder auch teilgewerbliche Nutzung der Wohnung handelt. Leider sind die Grenzen hier sehr fließend und schwer zu definieren. Wird der komplette Lebensunterhalt in den Wohnräumen verdient, weil der Beruf ausschließlich dort ausgeübt wird, handelt es sich aber eindeutig um eine gewerbliche Nutzung. Dass das heutzutage auch mit einer Minimalausstattung, d.h. zum Beispiel mit nur einem Laptop möglich ist, macht die Sache wiederum schwierig. Das zeigt aber: das Flächenverhältnis von Wohnen und Arbeiten ist nicht entscheidend!

Wer mit dem Vermieter offen spricht, geht auf Nummer sicher. Hat ein Vermieter die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet, kann er die Mischnutzung allerdings ablehnen. Ratsam ist es trotzdem, mit offenen Karten zu spielen. Denn wer die Adresse auf Visitenkarten drucken lässt oder sogar ein Schild am Haus anbringt, riskiert eine Abmahnung oder fristlose Kündigung. Stimmt der Vermieter zu, ist es ratsam, dies zu dokumentieren.

Gewerbe in der Wohnung? Vermieter melden!

Ein besonders harter Fall tritt ein, wem es im Haus zu erhöhtem Kundenverkehr kommt. Dann ist immer mit Belästigungen anderer Mieter oder einer besonderen Abnutzung der Mietsache zu rechnen. Männer und Frauen, sie zum Beispiel als Tagesmütter oder -väter arbeiten und Kinder in der eigenen Wohnung betreuen, müssen unbedingt direkt an den Vermieter herantreten.

Jeder, der plant, von zu Hause aus zu arbeiten, sollte einen Blick in seinen Mietvertrag werfen. Dort ist oftmals verankert, inwiefern Tätigkeiten in den eigenen vier Wänden anzuzeigen sind.

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